Geschäftsauflösungen

Geschäft auflösen ohne Eigenaufwand

Geschäft auflösen – Wie man trotz Geschäftsauflösung mit vollem Portmonee rauskommt

Geschäft auflösen – Wie man trotz Geschäftsauflösung mit vollem Portmonee rauskommt 1280 853 ADW Haushaltsauflösung

So gelingt auch Ihnen eine sorgenfreie Geschäftsauflösung.

Ein Geschäft auflösen gehört leider zu den weniger erfüllenden Seiten des Unternehmertums, was aus zahlreichen Gründen auftreten kann. Dabei kommen in den meisten Fällen sehr hohe Kosten auf den Eigentümer des Betriebs zu. Aus langjähriger Erfahrung und zahlreichen Einsätzen können wir Ihnen aus erster Hand relevante und nützliche Tipps geben, wenn es um die Reduktion von Aufwendungen bei einer Geschäftsauflösung geht.

Deshalb möchten wir heute in diesem Blogartikel unser Expertenwissen mit Ihnen teilen und dafür sorgen, dass Sie sich nicht nur vom alten Belasst befreien, sondern auch Raum für ein neues Kapitel schaffen.

Warum muss ein Geschäft aufgelöst werden?

Eine Geschäftsauflösung kann aus zahlreichen Gründen resultieren. Des Öfteren wechselt die Firma Ihren Eigentümer im Rahmen einer Geschäftsübernahme oder Akquisition. Dabei kann es vorkommen, dass der neue Eigentümer die Einrichtung sowie die Restposten und Vorräte nicht mit übernehmen möchte. Wie Sie davon im hohen Maße profitieren können, erfahren Sie weiter in diesem Artikel.

Zum Teil muss ein Geschäft aufgelöst werden, wenn ein Konkurs über das Unternehmen verhängt wird. Auf der anderen Seite kann man ein Geschäft auflösen, wenn ein Neuanfang ansteht. So kann es sein, dass ein Teil der Firma abgeworfen wird oder Aufgrund der Veränderung der Strategie und Konzeptes der eine Teil nicht mehr zum Kern der Firma passt. In diesem Fall wird eine partielle Geschäftsauflösung eingeleitet.

Wo liegen die besten Chancen, an einer Geschäftsauflösung Geld zu verdienen? Die Antwort unten mag Sie überraschen!

Wenn Sie eine Firma, eine Praxis, Werkstatt, Büro oder Geschäft auflösen möchten, werden Sie mit einem Berg an Aufgaben konfrontiert. So manch einer verliert schnell den Überblick über die großen Dimensionen einer Betriebsaufgabe. Im Vergleich zu einer Wohnungsauflösung oder Haushaltsauflösung ist der Umfang des Aufwandes bei einer Geschäftsauflösung enorm hoch. Insbesondere bei größeren Firmen mit gigantischen Produktionsanlagen ist der Aufwand allein nicht zu bewältigen.

Darüber hinaus kümmert man sich als Geschäftsführer oder Gründer um zahlreiche Verpflichtungen, sodass man oft Dinge übersieht, die noch bares Geld in die Kasse einbringen könnten. Besonders im Falle einer Insolvenz kann jede zusätzliche Einnahme eine enorme Last abnehmen.

Wo steckt also noch bares Geld? Wenn man ein Geschäft auflösen möchte, denken die meisten sofort daran wie man die Produktionsanlagen, Maschinen und Fahrzeuge zum guten Preis verkaufen könnte und die Kasse damit füllen. Was auch ein richtiger Ansatz ist und schnell durch Wertanrechnung die Kosten reduziert.

Die erste Lösung ist jedoch nicht die einzige Lösung, denn oft liegen noch ganz viele verborgene Schätze auf Regalen in Lagerhallen, die oft nicht beachtet werden. Dabei handelt es sich um Restposten und Inventar. Da stellt sich oft die Frage „Wer würde denn bei einer Geschäftsauflösung Ware kaufen?“ Die Antwort lautet – sehr viele! Insbesondere Eigentümer eines An- und Verkaufsladens sowie Second-Hand Geschäfte sind oft daran interessiert, verbliebenes Inventar einer Geschäftsauflösung anzukaufen und später in eigenen Geschäften zu verkaufen.

Dabei sprechen wir aber nicht von schweren Produktionsmaschinen oder überdimensionalen Geräten. Die Rede ist von Ware, die in Ihrem Lager auf Regalen ordentlich in Kartons gestapelt sind. Zum Teil lässt sich das Inventar zum guten Preis weiterverkaufen und Ihre Kosten dadurch minimieren.

Worauf Sie beim Verkauf Ihrer Betriebsaktiva achten sollten

Sie sind der Fachmann Ihres Betriebs. Dadurch kennen Sie den Wert Ihres Inventars so gut wie kein anderer. Wie sieht es jedoch mit Ihren Geräten, Maschinen und Anlagen aus? Oft sind diese nicht mehr neu und dadurch schwieriger zu bewerten, wenn Sie im Gebrauchten Zustand sind. Deshalb empfehlen wir Ihnen einen Experten heran zu ziehen und von Ihm die Maschinen bewerten zu lassen, bevor Sie eine Entrümpelungsfirma beauftragen. Ein Expertenauge kann den Wert besser feststellen als ein Käufer, der vielleicht nur ein gutes Schnäppchen machen möchte.

Wenn man ein Geschäft auflösen muss, leiden oft die kognitiven Fähigkeiten aufgrund des Ausmaßes an Druck und Belastung. Auf diese Weise kann es oft passieren, dass man sich auf ein Angebot einlässt, welches weit unter dem wahren Wert der Geräte liegt. Schützen Sie sich vor unseriösen Firmen und lassen Sie Ihr Eigentum zunächst von einem Experten schätzen, um auf der sicheren Seite zu sein.

„Damit Ihre Kasse laut klingelt, sollten Sie zunächst den Wert kennen, bevor Sie über den Preis verhandeln.“

Deshalb sollten sie sich immer als erstes ein Gutachten einholen, bevor Sie sich auf die Suche nach einem passenden Käufer machen. Wenn es um Wertanrechnungen geht, sind wir für Sie der richtige Partner und stehen Ihnen mit unserem kompetenten Team zur Verfügung. Wir setzen all unsere Kompetenzen ein, um Ihnen ein faires Angebot unterbreiten zu können.

Leitfaden für eine strukturierte und erfolgreiche Geschäftsauflösung

Wie im letzten Abschnitt bereits erwähnt, befindet man sich in einer durchaus schwierigen Situation, wenn man sein Geschäft auflösen muss. Trotz der unangenehmen Situation und der hohen seelischen wie mentalen Belastung, sollte man nicht den Überblick verlieren, wodurch noch weitere Schwierigkeiten auftreten können. Schnell vergisst man nämlich wichtige Verpflichtungen wie die Lieferanten zu informieren oder das Gewerbe beim Gewerbeamt abzumelden.

Erstellen Sie sich dafür rechtzeitig eine Liste mit laufenden Verbindlichkeiten sowie deren Kündigungsfristen. Dies gibt Ihnen eine Möglichkeit zeitnah zu reagieren und strukturiert nach Plan vorzugehen. Auch Ihre Kunden sollten frühzeitig informiert werden. Bitte beachten Sie, dass die Gewährleistungsfrist Ihre Ware nicht von der Geschäftsaufgabe betroffen ist. Damit haften Sie selbst nach der Betriebsaufgabe für Ihre ausgeführten Dienstleistungen und Produkte bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist.

Folgende Verträge sollten Sie kündigen, wenn Sie ein Geschäft auflösen:

  • Arbeitsverträge
  • Miet- und Pachtverträge
  • Lieferentenverträge
  • Geschäftskonto und Kreditverträge

Denken Sie auch daran Ihren Buchführungsvertrag zu kündigen. Darüber hinaus entstehen einige steuerliche Folgen, wenn man ein Geschäft auflösen muss. Diese sollten ausgiebig mit Ihrem Steuerberater besprochen werden. Falls Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist, muss eine Löschung in öffentlich beglaubigter Form durch Ihren Notar erfolgen.

Damit Ihnen nichts unter geht und Sie trotz der belastenden Situation alles nach seiner Ordnung machen, finden Sie hier eine Checkliste als Orientierungshilfe von der IHK. Mit dieser können Sie Schritt für Schritt alle Verpflichtungen erfüllen. Wir stehen Ihnen dabei als starker Partner mit unserer Erfahrung vollständig zu Verfügung.

Überlassen Sie uns den belastenden Aufwand Ihrer Geschäftsauflösung. Wir übernehmen das schwere Packen und Tragen sowie veräußern des Inventars aus der Betriebsaufgabe, damit Sie sich um anderweitige Verpflichtungen kümmern können.

Rufen Sie und jetzt an unter +49 (0)2921 3819868 oder fragen Sie hier ein unverbindliches Angebot für eine Geschäftsauflösung an. Wir sind Ihr Spezialist für Geschäftsauflösungen aus dem Kreis Soest und freuen uns auf Ihre Anfrage.

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